Sicherstellung von Objekten

Unser oberstes Ziel ist die Aufrechterhaltung des Vertrages. Kann der Rückstand trotz vereinbarter Fristen nicht bezahlt werden, wird der Kunde aufgefordert, das Besicherungsobjekt oder das Fremdeigentum zurückzustellen. Wird dem nicht nachgekommen, so erfolgt die Sicherstellung des Objekts.